Die Wertermittlung einer Immobilie folgt in Deutschland, wenn es um die Erstellung eines Gutachtens
über den Verkehrswert einer Immobilie geht, in der Regel den Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) und der Immobilienwert- Ermittlungs- Verordnung (ImmoWertV), die im Jahre 2010 die
Wertermittlungs- Verordnung (WertV) abgelöst hat. Für die Ermittlung des Beleihungswertes gibt es das Regelwerk Beleihungswert-Ermittlungs-Verordnung (BelWertV).
Die drei wichtigsten in der ImmoWertV normierten Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie sind:
- das Sachwertverfahren
- das Ertragswertverfahren
- das Vergleichswertverfahren

Bei der Wertermittlung eines Hauses (Eigenheime) ist das
Sachwertverfahren sehr wichtig, wobei der Sachwert alleine noch nicht direkt zum Marktwert führt. Die Summe aus Bodenwert,
Bauwert, Nebenkosten und Außenanlagen (Sachwert) muss vorher noch mittels eines Sachwertfaktors (Marktanpassungsfaktors) an
den regionalen Immobilienmarkt angepaßt werden, damit man aus dem Sachwert den Marktwert einer Immobilie erhält. Beim Kauf
einer Immobilie ist es daher wie beim Verkauf einer Immobilie, bei der Übertragung einer Immobilie, dem Vererben einer Immobilie
oder der steuerlichen Bewertung einer Immobilie wichtig, einen Sachverständigen für Immobilienbewertung hinzu zu ziehen, der
einerseits die verschiedenen Verfahren zur Wertermittlung einer Immobilie beherrscht, und zum anderen
auch über die notwendige Marktkenntnis und Erfahrung verfügt, um aus den Wertermittlungsergebnissen den richtigen Marktwert einer Immobilie abzuleiten.
Untenstehend finden Sie noch einige wichtige Hilfsmittel und Verordnungen, die bei der Wertermittlung
einer Immobilie eine Rolle spielen.