Der Marktwert einer Immobilie ist gleich dem Verkehrswert nach Definition des § 194
Baugesetzbuch (BauGB). Die Definition lautet:
“Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die
Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der
Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”
Ein Verkehrswertgutachten wird zum Beispiel benötigt bei:
- Ehescheidungen (Bestimmung des Anfangs- und Endwertes)
- Erbauseinandersetzungen
- Zwangsversteigerungen
- Vermögensumschichtungen
Ein Marktwertgutachten für ein Eigenheim (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus,
Doppelhaushälfte, Reihenhaus) besteht in der Regel aus ca. 20 - 30 Seiten zuzüglich
Anlagen. Ich biete Ihnen ein solches unabhängiges und gerichtsfestes Gutachten an für einen Preis zwischen 500 - 750 EUR, je nach Aufwand.
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