Bei einer Immobilientransaktion gibt es viele Beteiligte, die alle unterschiedliche Interessen verfolgen:
- Verkäufer: Der Verkäufer möchte möglichst schnell verkaufen und einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen
- Käufer: Der Käufer möchte möglichst schnell ein passendes Objekt finden und dafür möglichst wenig bezahlen.
- Makler: Der Makler möchte ein Objekt möglichst schnell vermarkten
und die Provision dafür einstreichen. Je niedriger der Verkaufspreis, desto schneller ist mit einem Verkauf zu rechnen. Je höher der Verkaufspreis, desto höher ist die Provision.
- Notar: Der Notar hat eine Aufklärungspflicht, die sich jedoch auf die
rechtlichen Aspekte beschränkt. Bezüglich der Qualität der Immobilie oder der Höhe des Kaufpreises berät der Notar nicht.
Der Sachverständige kann hier als neutraler Dritter ohne eigene Interessen
am Wertermittlungsergebnis dazu beitragen, dass von neutraler Stelle aus ein für alle Beteiligten fairer Marktwert ermittelt wird. Damit wird der
Vermarktungsprozess in der Regel beschleunigt und es besteht auch für alle Beteiligten eine höhere Sicherheit, dass die Immobilie zu einem fairen Marktpreis gehandelt wurde.
Gerade auch als Verkäufer sollte man wissen, welchen Wert die eigene
Immobilie hat, und daher von einem unabhängigen Experten den Wert des Hauses (der Wohnung, des Wohn- und Geschäftshauses) ermitteln lassen.
Wer nicht gleich ein komplettes Gutachten erstellen lassen möchte, dem reicht oft auch schon ein Kurzgutachten, bei dem die gleichen Berechnungen angestellt werden, das aber die Sachverhalte verkürzt
darstellt und nicht so ausführlich ist wie ein Verkehrswertgutachten und dementsprechend auch etwas günstiger.